Projektbeschreibungen 2013

Gebäudeabriss und Baumfällarbeiten am Ohlendamm in Ahrensburg - Gutachterliche Stellungnahme des Vorhabens im Hinblick auf den Artenschutz gemäß § 44 (1) BNatSchG


Gutachten im Auftrag von Neue Lübecker, Norddeutsche Baugenossenschaft eG, Lübeck

Einleitung / Aufgabenstellung

Im Zuge des bevorstehenden Abrisses der Gebäude und der Fällung einzelner Bäume am Ohlendamm in Ahrensburg im Kreis Stormarn war zu prüfen, ob Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG diesem Vorhaben entgegen stehen und wie diese ggf. zu verhindern sind.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften war daher zu prüfen, ob Vorkommen von europarechtlich geschützten Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vorkommen von europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) potenziell von den Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG betroffen sein könnten.
Im Fokus der artenschutzrechtlichen Befassung standen Fledermäuse und Gebäude bewohnende Brutvogelarten der VS-RL, Art. 1. Zudem wurden die sich im unmittelbaren Umfeld befindlichen Bäume, für die eine Fällung vorgesehen war, hinsichtlich ihrer Eignung für baumhöhlenbewohnende Fledermausarten und ausgewählte Brutvogelarten begutachtet.

Ein Vorkommen anderer streng geschützter Arten des Anhang IV der FFH-RL konnte bereits im Vorfeld sicher ausgeschlossen werden.
Mit Hilfe aufgezeigter bauzeitlicher Einschränkungen und dem Ausgleich beeinträchtiger Habitatstrukturen waren Zugriffsverbote des § 44 (1) BNatSchG vermeidbar. Die Anwendung der Ausnahmeregelung war daher nicht erforderlich. Unter Beachtung der beschriebenen Maßnahmen standen einer Umsetzung des Vorhabens aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Hindernisse entgegen.

Projektmitarbeit

Dipl.-Geogr. Marcus Allendorf
Dipl.-Biol. Haiko Petersen




Aktualisierung: 28.02.2014